Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unserer Monteurzimmer und Monteurwohnungen. Vertragspartner ist Optimus Rooms GmbH, Landsberger Straße 15, 40599 Düsseldorf (im Folgenden Vermieter genannt) und der anmietenden Firma (im Folgenden Mieter genannt) der Zimmer / Wohnung.
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1. Geltungsbereich
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Monteurzimmern / Monteurwohnungen zu Wohnzwecken, sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und die Rechte des Vermieters. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Dies bedarf der Schriftform.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer / Wohnungen, sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, ist nicht gestattet.
1.3
Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1
Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung der Monteurzimmer / Monteurwohnungen vom Mieter telefonisch, per E-Mail, Internet, Nachricht oder Fax reserviert und bestätigt worden ist. Es kann zusätzlich eine unterschriebene schriftliche Buchungsbestätigung vom Mieter verlangt werden.
2.2
Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Details zu den Vertragspartnern ergeben sich aus den geschlossenen Mietverträgen. Handelt ein Mieter im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag einzustehen. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.
2.3
Eine Kaution in Höhe von 300,- Euro für die Schlüssel und die Wohnungseinrichtung wird mit der ersten Mietzahlung fällig. Zahlt der Mieter die Miete inkl. Kaution nicht zum vereinbarten Mietbeginn, kann der Vermieter vom Vertrag sofort zurücktreten und ggf. Schadenersatz fordern. Die Rückzahlung erfolgt mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Schlüssel und der Zimmer / Wohnung.
3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1
Der Vermieter ist verpflichtet die vom Mieter gebuchten Zimmer / Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Es fällt eine Reinigungspauschale von 120,- € zzgl. 19% MwSt. pro Vier-Personen-Wohnung monatlich an. Diese Reinigung ist verpflichtend für alle angemieteten Zimmer / Wohnungen. Bei größeren Wohnungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale von 55,- € zzgl. 19% MwSt. pro Zimmer erheben. Im Falle einer Anmietung von unter einem Monat wird die Pauschale am Ende des jeweiligen Aufenthaltes fällig und entspricht einer Endreinigung. Im Falle einer Anmietung von über einem Monat wird eine Endreinigungspauschale von 145,- € zzgl. MwSt. bei Auszug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und müssen schriftlich festgehalten werden.
3.3
Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor dem Bezug der Zimmer / Wohnungen gegen Rechnungsstellung in Vorkasse (Überweisung) zu zahlen. Schecks, Kredit- bzw. EC-Karten oder Bargeld können nicht angenommen werden, außer es wurde schriftlich eine Ausnahme vereinbart. Eine frühere Abreise hat keinen Einfluss auf das geschlossene Mietverhältnis. Der Mieter hat den Vertrag vollständig zu erfüllen. Der vereinbarte Mietpreis bleibt für den vollen Mietzeitraum ohne Abzug fällig. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat rechnet der Vermieter den vereinbarten Mietzins in monatlichen Teilbeträgen in Vorkasse ab.
3.4
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab dem achten Tag ist der Mieter in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Mahnungsgebühren in Höhe von 29,- € pro Mahnung und zusätzlich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten (%) zu berechnen. Bei Zahlungsverzug von mehr als drei Werktagen ist der Vermieter berechtigt das Vertragsverhältnis, fristlos zu kündigen. In diesem Fall werden 75% Stornogebühren auf den Gesamtrechnungsbetrag als Entschädigung fällig.
3.5
Die vereinbarten Preise verstehen sich immer als netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.).
3.6
Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer / Wohnungen, der Anzahl der Gäste, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt. In diesem Fall wird die Änderung durch einen neuen Vertrag geregelt.
3.7
Der Vermieter ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 50% oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4. Hausordnung und Richtlinien der Wohnungsnutzung
4.1
Das Mitbringen von Personen, die nicht im Mietverhältnis stehen, ist nicht gestattet. Bei Lieferdiensten, Versanddiensten u.ä. ist die Ware an der Wohnungstür entgegen zu nehmen.
4.2
Haustierhaltung jedweder Art ist nicht gestattet.
4.3
Der Mieter hat die ihm überlassenen Zimmer / Wohnungen und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist zur Einhaltung der Haus- / Hausordnung (in der Wohnung ausliegend) verpflichtet.
4.4
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- / Audiogeräte / Computer auf Zimmerlautstärke einzustellen und Gespräche ebenfalls in Zimmerlautstärke zu führen. Dies gilt auch in den Hauseingängen, Treppenhäusern, umliegenden Gehwegen / Straßen, Balkonen, Kellern, Dachböden und Parkplätzen.
4.5
In den Zimmern / Wohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 300,- € zzgl. Mehrwertsteuer pro Zimmer in Rechnung stellen.
4.6
Die Lagerung von Materialien, insbesondere Gefahrenstoffen, sowie Maschinen und Werkzeugen, die über die persönliche Ausstattung (z.B. Schraubenzieher, Akkuhandbohrer, Hammer u.ä.) hinausgehen ist strikt untersagt. Dies gilt ebenfalls für Keller und Dachböden.
4.7
Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Zimmern / Wohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters wird bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht genommen.
4.8
Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Punkte 4.1 bis 4.7 wird eine Abmahnung vom Vermieter ausgesprochen.
4.9
Hält der Mieter die Haus- / Wohnungsordnung trotz Abmahnung nicht ein, kann der Vermieter mit einer Frist von drei Tagen den geschlossenen Vertrag kündigen. In diesem Falle hat der Mieter kein Anrecht auf Rückforderung bereits gezahlter Leistungen / Miete. Etwaig entstandene Schäden und zusätzliche Reinigungskosten, die über die Endreinigung hinausgehen, müssen vom Mieter gezahlt werden. Darunter fallen Materialkosten, Aufwandsentschädigungen, Stundenlöhne und ggf. Fremdfirmen bzw. Forderungen Dritter. Es gelten die unter Punkt 3.4 gültigen Bedingungen für Rechnungen.
4.10 (siehe Zusatzblatt "W-LAN Information")
Das Internet kann kostenlos genutzt werden. Es besteht kein Anrecht auf das Internet (z.B. bei technischen Störungen, Missbrauch usw.). Der Mieter haftet für alle Schäden die durch die Nutzung des Internets entstehen.
Darunter fallen Verstöße gegen das Landesgesetz, kostenpflichtige Downloads, Jugendgefährdende Inhalte etc. Es ist nicht gestattet Downloads von Medien, die durch Copyright oder urheberrechtliche Ansprüche geschützt sind, durchzuführen. Bei illegalen Handlungen werden strafrechtliche Schritte eingeleitet. Weiterhin hat der Vermieter das Recht Suchfilter und Firewalls in dem vom ihm bereitgestellten Internetanschlüssen zu verwenden, um mögliche unbewusste Verstöße gegen das Landesgesetz zu minimieren.
4.11
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnungen bleibt dem Vermieter vorbehalten.
4.12
Bei Abreise muss die Wohnung / das Zimmer besenrein übergeben werden. Müll ist zu entsorgen, Geschirr etc muss gespült und aufgeräumt sein.
5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
5.1
Ein Rücktritt des Mieters von dem geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn der Mieter vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
5.2
Sofern zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Einzelfall individuell gesondert ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis zum in dieser gesonderten schriftlichen Regelung genannten Termin schriftlich vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
5.3
Stornierungsgebühren im Falle einer gesonderten schriftlichen individuellen Rücktrittsvereinbarung:
30 Tage oder mehr vor dem gesondert und individuell schriftlich vereinbartem Rücktrittstermin - 50%
1 bis 29 Tage vor dem gesondert und individuell schriftlich vereinbartem Rücktrittstermin - 75%
Ab oder nach gesondert und individuell schriftlich vereinbartem Rücktrittstermin - 100%
bei Nichtanreise - 100% des gesamten Rechnungsbetrages.
6. Rücktritt des Vermieters
6.1
Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich gesondert vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach den vertraglich gebuchten Zimmern / Wohnungen vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.2
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Darunter fallen:
6.3.1
Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
6.3.2
Zimmer / Wohnungen die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Anzahl der Personen des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden.
6.3.3
Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
6.3.4
Der Mieter die Wohnung verschmutzt / gegen das Rauchverbot verstößt oder die Sicherheit der Wohnung oder des Eigentums des Vermieters gefährdet oder die Hausordnung nicht einhält.
6.3.5
Ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
6.4
Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.5
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Der vollständige Betrag bleibt fällig.
7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
7.1
Der Mieter erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer / Wohnungen. Eine Nennung einer Zimmernummer oder Wohnungsnummer in der Bestätigung gilt ausdrücklich NICHT als explizite Vereinbarung.
7.2
Check-In: Die Zimmer / Wohnungen können je nach individueller Absprache mit dem Vermieter bezogen werden, wobei Nachtruhezeiten zwischen 22:00 und 07:00 Uhr eingehalten werden müssen. Bevorzugte Check-In-Zeit ist zwischen 09:30 und 14:30 Uhr. Mieter müssen sich eine Stunde vor Ankunft an den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Ansprechpartner wenden. Andernfalls kann kein Check-In gewährleistet werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Vermieter abzusprechen. Der Vermieter behält sich vor bei anderweitiger Verhinderung oder einer ungeplanten bzw. früheren Ankunft des Mieters einen Check-In um die vom Vermieter benötigte Zeit zu verzögern. Bei Anreisen innerhalb der Nachtruhezeiten bzw. am Wochenende wird eine Servicepauschale von 100,- € + 19% MwSt. fällig.
7.3
Check-Out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer / Wohnungen dem Vermieter spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteten Abreisen berechnen wir eine Pauschale von 250,- € zzgl. MwSt.
7.4
Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts in den Zimmern / Wohnungen über den vereinbarten Zeitraum hin aus ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Er wird ebenso wie Einmietbetrug gemäß § 263 bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
8. Haftungen
8.1
Der Mieter oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter für die von ihm oder seinen Gästen / Mitarbeitern verursachten Schäden. Darunter fallen auch jedwede Forderungen aus nicht legaler Nutzung des Internets (z.B. bei Downloads), die in die Zeit der Nutzung fallen. Diese verjähren nicht und können je nach Tatbestand anschließend vom Vermieter an den Mieter weitergereicht werden. Nach Wohnungsübergabe sind alle Mängel unverzüglich, das heißt binnen 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Bei Wochenenden oder Feiertagen ist der Mangel spätestens am darauffolgenden Werktag zu melden. Unterbleibt eine Mangelanzeige gilt die Wohnung als mängelfrei übernommen. Für bei Abnahme bestehende Mängel hat damit der Mieter zu haften.
8.2
Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter oder Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Der Vermieter bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen - ohne Rechtsverpflichtung.
8.3
Es obliegt dem Mieter mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Vermieters bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
8.4
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Vermieter Anzeige macht.
8.5
Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Mieter und Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Vermieters. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Ein an den Vermieter zu entrichtendes Entgeld ist individuell je nach Fall zu bestimmen.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
9.2
Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.3
Wir freuen uns, Sie als unsere Mieter und Gäste begrüßen zu dürfen. Damit der Aufenthalt erholsam und ruhig wird, bitten wir Sie, unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu beachten. Sie sind Bestandteil des Mietvertrages.